Datenschutz: Anonymisierung nicht absolut versprechen

Mit Zusatzwissen ließ sich ein Netz aus der Reichweitenmessung einer
Person zuordnen. Die Erklärung sagt deshalb nur noch, dass einzelne
Personen in der Regel nicht bestimmbar sind.

Co-Authored-By: Claude Opus 5.5 <noreply@anthropic.com>
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irrlicht
2026-10-06 19:37:18 +02:00
co-authored by Claude Opus 5.5
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@@ -153,7 +153,7 @@ E-Mail: <a>stress@bnd.wtf</a>
</ul>
<em>Zweck:</em> Erfassung des Seitenwachstums und der Reichweite (Seitenaufrufe)<br>
<em>Rechtsgrundlage:</em> Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)<br>
<em>Hinweis:</em> Durch die Anonymisierung und Aggregation ist keine Rückverfolgung auf einzelne Personen möglich.
<em>Hinweis:</em> Die Daten sind so stark gekürzt und zusammengefasst, dass einzelne Personen daraus in der Regel nicht bestimmt werden können.
</p>
<p><strong>6. Datenlöschung</strong><br><br>